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Standesamt


Formulare zu diesem Amt können wir Ihnen derzeit noch nicht anbieten. Allerdings erhalten Sie hier eine Übersicht über die häufigsten Fragen zur Eheschließung, die wir für Sie zusammengestellt haben:

Anmeldung der Eheschließung

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Erforderliche Unterlagen (Aufzählung nicht für jeden Fall abschließend):

Ledig und deutscher Staatsangehöriger
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
    (erhältlich i.d.R. beim Standesamt des Wohnsitzes der Eltern - Nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch!)
    oder, falls in einem solchen Familienbuch nicht eingetragen:
    Abstammungsurkunde (vom Geburts-Standesamt)
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
  • Personalausweis oder Reisepass

Verwitwet oder geschieden
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe
    (erhältlich: Standesamt des Wohnsitzes der Witwe/des Witwers oder bei Geschiedenen: Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes oder auch Standesamt des Wohnsitzes des Mannes im Zeitpunkt der Ehescheidung)
    oder, falls kein Familienbuch für diese Ehe existiert (z.B. Eheschließung vor 1958 oder in der ehemaligen DDR): Heiratsurkunde mit Scheidungs- bzw. Sterbevermerk (vom Heirats-Standesamt)
  • Abstammungsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
  • Personalausweis oder Reisepass

(falls mehrmals verheiratet gewesen, auch für alle weiteren Vorehen Nachweise über Ehe und Auflösung (Heir.Urk., Scheidungsurteile). Diese Nachweise müssen jedoch nicht neu ausgestellt sein)

 

Ausländischer Staatsangehöriger
  • Geburtsurkunde
  • evtl. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil der letzten Ehe (bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten)
  • Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung des Heimatstaates
  • Reisepass, als Staatsangehörigkeitsnachweis (zusätzl. evtl. auch "Inlandspass")
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, falls bereits in Deutschland wohnhaft

I.d.R. müssen die ausländischen Urkunden mit einem Legalisationsvermerk oder mit einer Apostille (Zuständigkeitsbescheinigungen) versehen sein. Zusätzlich sind alle Urkunden in fremder Sprache von einem hiesigen, vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übertragen zu lassen.
Da je nach Herkunftsland auch noch weitere Unterlagen notwendig sein können, ist es unbedingt erforderlich, vorher mit uns Rücksprache zu halten!

 

Vorhandensein von Kindern
  • Abstammungsurkunde für ein gemeinsames Kind. Falls Vater darin noch nicht vermerkt - zusätzlich Vaterschaftsanerkennung
  • Für nicht gemeinsame Kinder: Sorgerechtsnachweis

Bitte beachten:
Alle ausgestellten Urkunden und Aufenthaltsbescheinigungen sollen nicht älter als 6 Monate sein. Ein Ehefähigkeitszeugnis gilt nur längstens 6 Monate, kann also auch eine noch kürzere Geltungsdauer haben!

Ihr Ansprechpartner:

Standesamt Feilitzsch
Michael Weiß
Hauptstr. 28
95183 Feilitzsch
Tlf.: 0 92 81 / 73 51-17
Fax: 0 92 81 / 4 71 83

Ergänzungen, Änderungen, neue oder tote Links melden Sie bitte an: webmaster@gattendorf.de