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Standesamt
Formulare zu diesem Amt können wir Ihnen derzeit noch nicht anbieten. Allerdings
erhalten Sie hier eine Übersicht über die häufigsten Fragen zur
Eheschließung, die wir für Sie zusammengestellt haben:
Anmeldung der Eheschließung
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung
ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz
hat.
Erforderliche Unterlagen (Aufzählung nicht für jeden Fall abschließend):
| Ledig und deutscher Staatsangehöriger |
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
(erhältlich i.d.R. beim Standesamt des Wohnsitzes der Eltern - Nicht
zu verwechseln mit dem Stammbuch!)
oder, falls in einem solchen Familienbuch nicht eingetragen:
Abstammungsurkunde (vom Geburts-Standesamt)
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Personalausweis oder Reisepass
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| Verwitwet oder geschieden |
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe
(erhältlich: Standesamt des Wohnsitzes der Witwe/des Witwers
oder bei Geschiedenen: Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes
oder auch Standesamt des Wohnsitzes des Mannes im Zeitpunkt der Ehescheidung)
oder, falls kein Familienbuch für diese Ehe existiert (z.B. Eheschließung
vor 1958 oder in der ehemaligen DDR): Heiratsurkunde mit Scheidungs-
bzw. Sterbevermerk (vom Heirats-Standesamt)
- Abstammungsurkunde
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- Personalausweis oder Reisepass
(falls mehrmals verheiratet gewesen, auch für alle weiteren Vorehen
Nachweise über Ehe und Auflösung (Heir.Urk., Scheidungsurteile).
Diese Nachweise müssen jedoch nicht neu ausgestellt sein)
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| Ausländischer Staatsangehöriger |
- Geburtsurkunde
- evtl. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil der letzten Ehe (bzw. Sterbeurkunde
des Ehegatten)
- Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung des Heimatstaates
- Reisepass, als Staatsangehörigkeitsnachweis (zusätzl. evtl.
auch "Inlandspass")
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, falls bereits in Deutschland
wohnhaft
I.d.R. müssen die ausländischen Urkunden mit einem Legalisationsvermerk
oder mit einer Apostille (Zuständigkeitsbescheinigungen) versehen
sein. Zusätzlich sind alle Urkunden in fremder Sprache von einem
hiesigen, vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übertragen
zu lassen.
Da je nach Herkunftsland auch noch weitere Unterlagen notwendig sein
können, ist es unbedingt erforderlich, vorher mit uns Rücksprache
zu halten!
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| Vorhandensein von Kindern |
- Abstammungsurkunde für ein gemeinsames Kind. Falls Vater
darin noch nicht vermerkt - zusätzlich Vaterschaftsanerkennung
- Für nicht gemeinsame Kinder: Sorgerechtsnachweis
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Bitte beachten:
Alle ausgestellten Urkunden und Aufenthaltsbescheinigungen sollen nicht
älter als 6 Monate sein. Ein Ehefähigkeitszeugnis gilt nur
längstens 6 Monate, kann also auch eine noch kürzere Geltungsdauer
haben! |
Ihr Ansprechpartner:
Standesamt Feilitzsch
Michael Weiß
Hauptstr. 28
95183 Feilitzsch
Tlf.: 0 92 81 / 73 51-17
Fax: 0 92 81 / 4 71 83
Ergänzungen, Änderungen, neue oder tote Links melden Sie bitte an: webmaster@gattendorf.de

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