Der Gemeinderat Gattendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.06.2020 den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriepark Hof-Gattendorf, Bauabschnitt II“ vom 02.12.2019 in der Fassung vom 08.06.2020 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Das Landratsamt Hof genehmigte diese beschlossene Satzung mit Bescheid vom 25.06.2020. 

Der Beschluss der Gemeinde Gattendorf und die Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Hof wurden per Aushang an den gemeindlichen Bekanntmachungstafeln gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan am 02.07.2020 in Kraft.

Bekanntmachung Inkrafttreten

 

 

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriepark Hof/Gattendorf, BA 02“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bauleitplans gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Gattendorf hat am 02.03.2020 in öffentlicher Sitzung die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Bedenken und Anregungen behandelt. Nach diesen Beschlussergebnissen wurde der bisherige Entwurf überarbeitet.

Die Unterlagen können Sie hier herunterladen

Bekanntmachung

Begründung

Bebauungsplan

Schalltechnisches Gutachten

Umweltbezogene Stellungnahmen

Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Datenschutzrechtliche Hinweise

 

 

Der Gemeinderat Gattendorf hat jeweils in öffentlicher Sitzung am 01.07.2019 und am 02.12.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbe- und Industriepark Hof/Gattendorf BA II aufzustellen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  werden im Zeitraum 02.01.2020 bis einschließlich 03.02.2020 durchgeführt.

Die Unterlagen können Sie hier herunterladen:

Begründung

Bebaungsplanentwurf