Stadt und Landkreis Hof informieren
Schülerbeförderung im Hofer Land: Verbundpass jetzt beantragen
Die Verantwortlichen für die Schülerbeförderung in Stadt und Landkreis Hof erinnern daran, den Verbundpass für das kommende Schuljahr 2026/27 rechtzeitig zu beantragen.
Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel auf dem Schulweg nutzen, wird auch im kommenden Schuljahr wieder das 365 €-Ticket ausgegeben. Der dafür notwendige Verbundpass muss selbstständig beim Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) beantragt werden. Die Wertmarken werden zu Schuljahresbeginn über die Schule ausgegeben.
Der Verbundpass ist immer ein Jahr gültig und muss dann neu heruntergeladen bzw. neu beantragt werden. Daher wird Eltern und Schülern geraten, rechtzeitig das Ablaufdatum des bisherigen Verbundpasses zu kontrollieren und sich nötigenfalls um einen neuen Pass zu kümmern.
Für die Beantragung gilt:
- Der Antrag kann kostenfrei über das neue Schulportal „VGNsmaxi“ eingereicht werden. Hier geht’s zur Registrierung: https://smaxi.vgn.de/
- Nach Vollendung des 15. Lebensjahres wird eine Schulbescheinigung benötigt, welche ganz einfach über das Portal hochgeladen werden kann unter https://www.vgn.de/media/nachweisformular-ausbildung.pdf. Die Schulbescheinigung muss von der Schule bestätigt werden. Alternativ kann auch eine eigene Schulbescheinigung der Schule eingereicht werden.
- Nach erfolgreicher Beantragung kann der Verbundpass ausgedruckt werden und mit der ausgegebenen Wertmarke zusammengefügt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird der bisherige Verbundpass automatisch verlängert, wenn der alte Verbundpass bereits über „VGNsmaxi“ beantragt wurde. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Das Kind ist unter 15 Jahre alt
- Es wird höchstens die 10. Jahrgangsstufe besucht
- Es findet kein Wechsel der Ausbildungsrichtung statt
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Verbundpass automatisch für das nächste Schuljahr verlängert und kann auf „VGNsmaxi“ (https://smaxi.vgn.de) heruntergeladen und ausgedruckt werden (unter „meine Anträge“ im Reiter „geprüft“). Dieser steht ab 60 Tagen vor Schulbeginn zur Verfügung. Falls eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt wird, muss ein neuer Antrag für das nächste Schuljahr gestellt werden.
Die Schülerbeförderung (Kostenfreiheit des Schulwegs) kann mit dem Beförderungsantrag online beantragt werden.
Den Antrag für die Schülerbeförderung für die Stadt Hof finden Sie online unter:
https://www.hof.de/dienstleistungen/schuelerbefoerderung-beantragung-der-erstattung-von-schulwegkosten
Den Antrag für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Hof finden Sie unter:https://www.landkreis-hof.de/dienstleistungen/schuelerbefoerderung/
Der Antrag ist von der Schule schriftlich zu bestätigen.
Ansprechpartner für die Schülerbeförderung bei Stadt und Landkreis Hof
Stadt Hof
Die Ansprechperson für Schülerbeförderung im Fachbereich Schulen und Sport ist telefonisch unter 09281/815-1713 erreichbar sowie unter der E-Mail-Adresse bafoeg(at)stadt-hof.de.
Landkreis Hof
Das Team Schülerbeförderung am Landratsamt erreichen Sie unter 09281/57-447, 09281/57-253, 09281/57-457 und per E-Mail an schuelerbefoerderung(at)landkreis-hof.de.