Infos zu Reisepass und Personalausweis
Allgemeine Informationen:
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz und die Vorlage eines gültigen Reisepasses erfüllt werden.
Kinder, unter 16 Jahre, benötigen bei einem Grenzübertritt (ab Geburt) ein eigenes Reisedokument (Personalausweis oder Reisepass). Es empfiehlt sich, die Wahl des Personaldokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten zu orientieren.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren sowie
bei Passbewerbern unter 18 Jahren:- bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
elektronischer Reisepass (e-Pass)
Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer:
- elektronischer Reisepass: ab Antragstellung vier bis sechs Wochen
- Express-Reisepass: bei Antragstellung bis 12:00 Uhr, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) abholbereit vor
- vorläufiger Reisepass: Ausstellung sofort möglich
Gebühr und Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR, Gültigkeit 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR, Gültigkeit 10 Jahre
- Reisepass mit 48 Seiten: zuzüglich zur Grundgebühr 22,00 EUR
- Express-Reisepass: zuzüglich zur Grundgebühr 32,00 EUR
- vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR, Gültigkeit 1 Jahr
Verdoppelung der Gebühren:
- Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
- Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres) oder vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
elektronischer Personalausweis
Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Personalausweises aufgenommen.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis unter: www.personalausweisportal.de
Bearbeitungsdauer:
- elektronischer Personalausweis: ab Antragstellung zwei bis drei Wochen
- vorläufiger Personalausweis: Ausstellung sofort möglich
Gebühr und Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist.
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 EUR, Gültigkeit 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 EUR, Gültigkeit 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR, Gültigkeit 3 Monate
Anhebung der Gebühren um
- 13,00 EUR, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
- 30,00 EUR bei Beantragung durch sogenannte Auslandsdeutsche bei unzuständigen Inlandspersonalausweisbehörden